Digitale Schule der Zukunft

Digitale Schule der Zukunft

Digitale Schule der Zukunft

Die „Digitale Schule der Zukunft“ kombiniert analoges und digitales Lernen nahtlos, sowohl im Klassenzimmer als auch zu Hause. Ziel ist die Weiterentwicklung des Unterrichts, die Steigerung der Unterrichtsqualität und die Förderung der Medienbildung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern.

Mehr Informationen

Konkrete Umsetzung

Im  Schuljahr 2024/25 beginnt an der Mittelschule Metten für die 5. Klasse das Projekt „Digitale Schule der Zukunft“.

Um den Schülerinnen und Schülern ausreichend Zeit zum Ankommen an der neuen Schule zu geben, startet der Einsatz der iPads im zweiten Halbjahr. Nach der Bestellung werden die digitalen Endgeräte eingerichtet und an die Schule geliefert, bevor sie von den Lehrkräften an die Kinder übergeben werden.

Konkrete Informationen

Bitte warten Sie mit dem Kauf des iPads, bis Sie am Informationsabend weitere Informationen erhalten haben!


Grundausstattung für die erste Klasse des Projekts "Digitale Schule der Zukunft"

Allgemeine Fragen

  • Kann ich ein bereits bestehendes Gerät einbinden lassen?

    Für den Fall, dass bereits ein geeignetes Endgerät vorliegt, kann dieses in das Schulsystem eingebunden werden. 

    Bitte wenden Sie sich hierzu an die Klassenleiterin Frau Reitberger.

  • Wie kann ich die FÖRDERUNG in Anspruch nehmen?

    Bitte folgen Sie hierzu dem Link 

    zum Förderungsantrag
  • Wem gehört das Endgerät?

    Die iPads werden als nicht lernmittelfreie Lernmittel im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Art. 21 Abs. 3 BaySchFG) von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern beschafft und sind somit Privatgeräte. Die Geräte können daher von den Schülerinnen und Schülern sowohl zu schulischen wie auch zu privaten Zwecken genutzt werden.


    Zum Schulfinanzierungsgesetz
  • Müssen die Erziehungsberechtigten ein Endgerät kaufen?

    Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verfolgt im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ das Ziel, dass ganze Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Die Förderung der Beschaffung eines mobilen Endgeräts ist gleichwohl ein Angebot. Ob die Erziehungsberechtigten davon Gebrauch machen, steht ihnen frei.


    Nehmen Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot nicht an, stellen die Schulen nach Möglichkeit mobile Endgeräte aus dem Leihgerätepool der Schule.


    Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen oder der Rückgriff auf den Leihgeräte-Pool der Schule.

  • Müssen die Geräte ausschließlich für schulische Zwecke verwendet werden?

    Die mobilen Endgeräte können auch für private Zwecke genutzt werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dies nicht den Gebrauch für die Schule beeinträchtigt.

  • Welche Geräte werden gefördert?

    Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops/Notebooks, Tablets oder Convertibles) einschließlich der ggf. von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (Tastatur und/oder Stift), die im Förderzeitraum beschafft wurden. Beginn und Ende des Förderzeitraums werden in einer kultusministeriellen Bekanntmachung festgelegt.


    Nicht gefördert werden Mobilfunktelefone und Smartphones.

  • In welcher Höhe werden die Geräte gefördert?

    Die Höhe des maximalen Förderbetrags beträgt 350 Euro.

  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Erziehungsberechtigte, die den finanziellen Eigenanteil nicht übernehmen können?

    Für finanziell unterstützungsbedürftige Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen, anderen Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder der Rückgriff auf den Leihgeräte-Pool der Schule.

  • Was, wenn das Gerät zu Schaden kommt oder mein Kind auf eine andere Schule geht?

    Sollte ein Gerät zu Schaden kommen oder gestohlen werden, kann EIN weiteres Mal eine Förderung in Anspruch genommen werden. Dafür ist ein Nachweis eines Gutachter oder ein Nachweis über den Diebstahl notwendig. 

    Ein weiteres Mal kann auch ein zweites Gerät gefördert werden, wenn ihr Kind bei einem Schulwechsel ein anderes Endgerät benötigt. 


    Die Förderung kann maximal zwei Mal in Anspruch genommen werden. 

  • Welche Rechnungen müssen zum Förderantrag?

    Bitte fügen sie bei dem Förderantrag die Rechnung des iPads und des Pencils bei. 

Mehr FAQs

Fragen zur Apple ID

  • Muss für die zweckmäßige Verwendung der iPads eine eigenen Apple ID erstellt werden?

    Zunächst einmal ist die Nutzung einer Apple-ID nicht zwingend erforderlich. Die Geräte funktionieren auch ohne deren Eingabe. Die relevanten schulischen Apps werden über das MDM bereitgestellt. Die MS Metten stellt jedoch eine verwaltete Apple-ID zur Verfügung, die ausschließlich pädagogischen Zwecken dient. 

  • Die MS Metten erstellt jedem Schüler und Schülerin eine verwaltete Apple ID

    Kinder können ab 13 Jahren eine eigene Apple-ID erstellen, in Deutschland jedoch erst ab 16 Jahren. Für jüngere Kinder haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, eine Apple-ID für ihr Kind anzulegen, die anschließend über die Familienfreigabe verwaltet wird.

  • Kann zusätzlich zur verwalteten Apple ID eine private Apple ID auf dem Gerät verwendet werden?

    Ja, neben der verwalteten Apple-ID der Schule können Schüler und Schülerinnen auch eine private Apple-ID nutzen. Diese wird in der App Store-App hinterlegt, sodass sie gekaufte Apps installieren können. Während der Unterrichtszeit sowie in der Schule werden diese privaten Apps jedoch ausgeblendet und sind weder sichtbar noch nutzbar. Außerhalb der Schulzeit – also vor und nach dem Unterricht, am Wochenende und in den Ferien – stehen die privaten Apps uneingeschränkt zur Verfügung.

  • Wie verwende ich zusätzlich zur verwalteten Apple ID eine private Apple ID?

    Um eigene Apps zu kaufen und zu installieren, geben Schüler und Schülerinnen in der App Store-App beim Benutzer-Icon oben rechts ihre private Apple-ID an. Dadurch können persönliche Apps über den App Store erworben und genutzt werden.

  • Welche Vorteile bietet eine verwaltete Apple ID?

    Eine verwaltete Apple-ID ermöglicht den Zugriff auf verschiedene Apple-Dienste, die speziell für den Bildungsbereich optimiert sind. Sie bietet zahlreiche Vorteile für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler:


     • Erhöhter Datenschutz und Sicherheit (Zertifizierungen nach ISO 27001 und 27018)

     • Erweiterter iCloud-Speicher (200 GB statt der üblichen 5 GB)

     • Passwort-Reset durch die Schule möglich

     • Bessere Zusammenarbeit in Apps wie Pages, Numbers und Keynote (z. B. gemeinsames Bearbeiten von Präsentationen)

     • Nutzung der Lernplattform Schoolwork


    Eingeschränkte Funktionen zur Minimierung von Ablenkungen


    Um ein störungsfreies Lernumfeld zu gewährleisten, sind bestimmte Dienste bei verwalteten Apple-IDs standardmäßig deaktiviert:


     • HomeKit-Verbindungen

     • Apple Pay

     • Freunde suchen

     • iCloud Mail

     • iCloud-Schlüsselbund (nur lokal verfügbar)

     • Käufe im App Store oder iTunes Store (jedoch mit einer privaten Apple-ID möglich, siehe unten)

     • “Mein iPad suchen” (Find my iPad) – stattdessen kann die IT-Abteilung der Schule eine Ortungsfunktion über die mobile Geräteverwaltung nutzen

     • FaceTime & iMessage – können über den Apple School Manager bei Bedarf aktiviert werden, laufen dann aber über die verwaltete Apple-ID


    Diese spezielle Art der Apple-ID sorgt für eine sichere und effiziente Nutzung von Apple-Geräten im Schulalltag, ohne Ablenkungen durch private Anwendungen und Dienste.

  • Apple im Bildungsbereich | Datenschutz und Privatsphäre für Schulen

    Apple hat seit 40 Jahren Technologien entwickelt, die Lehrer und Schüler beim Lernen unterstützen, dabei jedoch stets auf Datenschutz und Sicherheit achten. Daten von Schülern werden nicht für Werbung oder Marketing verwendet, und es werden keine Profile auf Basis von Inhalten oder Surfverhalten erstellt. Apple bietet spezielle Dienste für den Bildungsbereich an, darunter den Apple School Manager, verwaltete Apple IDs und geteilte iPads, um sicherzustellen, dass die Daten von Schülern geschützt bleiben.


    Der Apple School Manager hilft dabei, iPads und Macs sicher zu implementieren, verwaltete Apple IDs zu erstellen und den Fortschritt der Schüler zu überwachen. Zudem sind Funktionen wie Apple Pay oder FaceTime auf den Geräten von Schülern deaktiviert, um nur die Bildungserfahrung zu fördern. Daten von Schülern werden nach einer festgelegten Frist gelöscht, wenn ein Account gelöscht wird.


    Apple legt großen Wert auf Datenschutz bei iCloud und gewährleistet eine sichere Speicherung und Übertragung von Daten. Apps von Drittanbietern, die mit Apple-Diensten interagieren, müssen ebenfalls Datenschutzrichtlinien einhalten. Zudem können Schüler die Ortungsdienste aktivieren, wenn sie dies möchten, jedoch nur unter den Bedingungen, dass ihre Schule dies erlaubt. Alle Daten, die Apple sammelt, sind verschlüsselt und sicher gespeichert.


    Zusammengefasst gewährleistet Apple, dass die Daten der Schüler sicher bleiben und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Es werden strenge Datenschutzrichtlinien beachtet, sowohl bei eigenen als auch bei Drittanbieter-Apps.

    Weitere Informationen
  • Informationen zum Datenschutz (Apple) für Eltern

  • Welche Apple-eigenen Apps werden an der MS Metten verwendet?

    Apple legt einen Fokus auf den Bildungsbereich, weshalb eine Reihe an Apps speziell für diesen entwickelt wurden:


     1. Schoolwork* – Eine App für Lehrkräfte zur Verwaltung von Aufgaben und zur Verfolgung des Lernfortschritts der Schüler.

     2. Classroom – Eine App zur Verwaltung und Steuerung von Schülergeräten im Klassenzimmer.

     3. Apple Books – Bietet digitale Lehrbücher und Lese-Apps für den Bildungsbereich.

     4. Pages* – Textverarbeitungssoftware für die Erstellung von Dokumenten und Projekten.

     5. Numbers* – Tabellenkalkulation zur Analyse und Präsentation von Daten.

     6. Keynote* – Präsentationssoftware für Schüler und Lehrkräfte.

     7. iTunes U – Eine Plattform für den Zugriff auf kostenlose Lehrmaterialien und -kurse.

     8. Swift Playgrounds – Eine App zum Erlernen der Programmiersprache Swift auf interaktive Weise.

     9. GarageBand – Musikproduktionstools zur Erstellung von Audio-Projekten.

     10. iMovie – Videobearbeitungssoftware für Schüler zur Erstellung von Filmen und Präsentationen.


    Diese Apps fördern interaktives Lernen und unterstützen Lehrkräfte und Schüler beim Erreichen ihrer Bildungsziele.


    *vorinstallierte Apps | ebenso wie Goodnotes6

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